Kahnfahrten Detlef Winter, Schlabendorf am See 31, 15926 Luckau
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Vetretungsberechtigter: Detlef Winter
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Detlef Winter
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1. Abschluss des Vertrages
Mit der Erklärung an Kahnfahrten Detlef Winter ist der Vertrag verbindlich. Die Anmeldung kann telefonisch oder schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Erklärenden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Kahnfahrten Detlef Winter zustande.
2. Bezahlung
Die in der verbindlichen Anmeldung angegebene Zahlung muss bis spätestens nach der Kahnfahrt oder auf Rechnung beim führenden Fährmann geleistet werden.
3. Leistungen
Abänderungen und Nebenabreden sind von Kahnfahrten Detlef Winter schriftlich oder telefonisch zu bestätigen.
4. Leistungsänderungen
Kahnfahrten Detlef Winter ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Treten Leistungsänderungen oder –abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der Kahnfahrt erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Fahrt noch nicht angetreten ist, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Fahrt in der veränderten Form zumutbar ist.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann vor Antritt der Kahnfahrt durch schriftliche oder mündliche Erklärung zurücktreten.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Kahnfahrt durch nicht vorhersagbare und außergewöhnliche Umstände, z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Unwetter, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder technische Defekte am Transportgerät oder gleichgewichtige Vorfälle, sind beide Teile zur Kündigung berechtigt.
7. Haftung
Kahnfahrten Detlef Winter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Dienstleisters für die gewissenhafte Fahrtenvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend. Kahnfahrten Detlef Winter haftet nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmen, die lediglich vermittelt werden (Gasthäuser, Museen, Sonderveranstaltung usw.).
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Kahnfahrt schriftlich gegenüber Kahnfahrten Detlef Winter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Kahnfahrt.
9. Gepäckbeförderung
Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden. Wir übernehmen keine Haftung bei Diebstahl oder Einbruch.
10. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz von Kahnfahrten Detlef Winter.